Ihr Immobilienwert:

Kaufpreis und Verkehrswert sind nur selten identisch. Der Kaufpreis ist der durch die individuellen Wertvorstellungen sowohl auf seiten des jeweilige Käufers, aber auch auf seiten des Verkäufers sich ergebende Tauschpreis. Demgegenüber ergibt sich der Verkehrswert aus der allgemeinen Angebots- und Nachfragesituation auf dem Grundstücksmarkt. 
Verkehrswert (§ 194 Bau-GB): Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Oder: Der Verkehrswert ist der auf dem Immobilienmarkt am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis.

Oder: Jedermann ist nicht bereit an jedem Ort und zu jeder Zeit jedes Grundstück zu kaufen.
Beleihungswert: Soll die Grenze der bankgeschäftlichen Vorsicht kennzeichnen, bzw. einen Verkaufswert prognostizieren, der auch künftig eine hinreichende Sicherung des Darlehensanspruchs erwarten läßt (dauerhaften, zukunftssicher, aus langfristigen Marktgeschehen abgeleitete Erkenntnisse, in die Zukunft gerichteter Zeitraum). Insofern unterscheidet er sich vom Verkehrswert, der mehr auf einen Stichtag abzielt und daher über längere Zeiträume gesehen nicht konstant ist.
Gemeiner Wert: Der „gemeine Wert“ wird nach dem Bewertungsgesetz (Steuerrecht) durch den denjenigen Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Grundstücks bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen mit Ausnahme ungewöhnlicher oder persönlicher Umstände. Nach bisheriger Systematik des Bewertungsgesetzes ist der gemeine Wert auch Richtschnur für die steuerliche Grundstücksbewertung.
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